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   LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08   

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LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08 (https://dejure.org/2011,8946)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15.12.2011 - 2 O 479/08 (https://dejure.org/2011,8946)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 2 O 479/08 (https://dejure.org/2011,8946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verwirkung des Ersatzanspruchs auf Rückzahlung von Scheingewinnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Ersatzanspruchs auf Rückzahlung von Scheingewinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 157/08

    Anfechtung der Auszahlung von in einem Schneeballsystem erzielten Scheingewinnen

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Dieser Betrag ist dem Kläger (durch Urteil des BGH vom 25.06.2009; IX ZR 157/08) rechtskräftig zugesprochen worden.

    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird ergänzend Bezug genommen auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, insbesondere auf den Inhalt des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Urteil des Landgerichts Darmstadt 1 O 429/06 (Aktenzeichen 24 U 59/07) und den Inhalt des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2009 (IX ZR 157/08).

    So heißt es in dem Tatbestand des rechtskräftigen Revisionsurteils (BGH IX ZR 157/08): "Mit seiner ... Klage verlangt der Kläger aus Insolvenzanfechtung den Differenzbetrag zwischen dem an die Beklagte geleisteten Auszahlungen und ihrer um das Agio zu reduzierten Einlage".

  • LG Darmstadt, 28.02.2007 - 1 O 429/06

    Anwendung des § 814 BGB bei Gegenüberstehen von vor Eröffnung des

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Sie rügt zunächst die Aktivlegitimation des Klägers unter dem Gesichtspunkt des vereinbarten Treueverhältnisses der A gegenüber ihren Anlegern und erhebt den Rechtskrafteinwand bezüglich des mittlerweile vom BGH entschiedenen Rechtsstreits vor dem Landgericht Darmstadt, 1 O 429/06, mit der Behauptung, es sei niemals wirksam erklärt worden, dass es sich dabei um eine Teilklage handele; im Übrigen habe der BGH sämtliche Rückzahlungsansprüche aus anfechtbarem Zeitraum abschließend ausgeurteilt.

    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird ergänzend Bezug genommen auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, insbesondere auf den Inhalt des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Urteil des Landgerichts Darmstadt 1 O 429/06 (Aktenzeichen 24 U 59/07) und den Inhalt des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2009 (IX ZR 157/08).

    Einer Entscheidung steht auch nicht die Rechtskraft des Urteils des BGH vom 25.6 2009, welches auf das Urteil des Landgerichts Darmstadt, (1 O 429/06) und das Urteil des OLG Frankfurt (24 U 59/07) ergangen ist, entgegen.

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung der Einlage an den Anleger in einem

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Vorliegen eines Kapitalanlagebetruges die insoweit abgeschlossenen Verträge allenfalls anfechtbar, nicht aber nichtig (vgl. insoweit die Kommentierung in Münchner Kommentar zu § 134, 50 ff. m.w.N.; BGHZ 146, 250; BGH NJW 2011, 1732), mit der Folge, dass der Beklagten im vorliegenden Fall lediglich ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB zugestand.

    In seiner Entscheidung vom 9.12.2010 (Az. IX ZR 60/10) führt der BGH aus:.

  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 59/07

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen bei Kapitalanlage im

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Wegen aller weiteren Einzelheiten wird ergänzend Bezug genommen auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, insbesondere auf den Inhalt des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Urteil des Landgerichts Darmstadt 1 O 429/06 (Aktenzeichen 24 U 59/07) und den Inhalt des Revisionsurteils des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2009 (IX ZR 157/08).

    Einer Entscheidung steht auch nicht die Rechtskraft des Urteils des BGH vom 25.6 2009, welches auf das Urteil des Landgerichts Darmstadt, (1 O 429/06) und das Urteil des OLG Frankfurt (24 U 59/07) ergangen ist, entgegen.

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Vorliegen eines Kapitalanlagebetruges die insoweit abgeschlossenen Verträge allenfalls anfechtbar, nicht aber nichtig (vgl. insoweit die Kommentierung in Münchner Kommentar zu § 134, 50 ff. m.w.N.; BGHZ 146, 250; BGH NJW 2011, 1732), mit der Folge, dass der Beklagten im vorliegenden Fall lediglich ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB zugestand.
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Das ist der Fall, wenn die Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt wird, die dem Vorsatz nahekommt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f; Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, WM 2005, 1480, 1481; Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NZI 2009, 820 Rn. 8 f, 15; jeweils mwN.).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Das ist der Fall, wenn die Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt wird, die dem Vorsatz nahekommt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f; Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, WM 2005, 1480, 1481; Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NZI 2009, 820 Rn. 8 f, 15; jeweils mwN.).
  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Das ist der Fall, wenn die Treuepflicht vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt wird, die dem Vorsatz nahekommt (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 131 f; Urteil vom 19. Mai 2005 - III ZR 322/04, WM 2005, 1480, 1481; Beschluss vom 23. September 2009 - V ZB 90/09, NZI 2009, 820 Rn. 8 f, 15; jeweils mwN.).
  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 26/10

    BGH verneint Entschädigungsanspruch für Scheingewinne nach dem

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Dem widersprechen auch die Entscheidungen des 11. Zivilsenats des BGH vom 23.11.2010 und 25.10.2011 (XI ZR 26/10 und 67/11), wie der Kläger meint, nicht.
  • OLG München, 04.08.2009 - 5 U 2971/09

    Rückgewähranspruch nach Schenkungsanfechtung: Auszahlungen der nachmaligen

    Auszug aus LG Darmstadt, 15.12.2011 - 2 O 479/08
    Bereits das Oberlandesgericht München hatte in seiner Entscheidung vom 4.8.2009 (Az. 5 U 2971/09) u.a. ausgeführt, dass eine Zuerkennung solcher Rückforderungsansprüche, wie sie der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit streitgegenständliche geltend macht, letztlich darauf hinauslaufen, einen sittenwidrigen Vertrag als gültig zu behandeln und zum Nachteil des Beklagten fortzusetzen.
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